Mythos Qualzucht

Rechtliche Basis

Österreich
      Sichtweise

Deutschland
      Sichtweise

Begründung des Verbotes

"Defekt"-Gen
      
Ur-Rassen
      AHT

Zahnlosigkeit
      
Ur-Rassen
      AHT

Tempersturregulation
      
Kälte
      Hitze
            Ur-Rassen
            AHT

Hautprobleme
      
Akne
      Verletzungsgefahr
      Irritation der Haut
      Ektoparasiten

Canine AD

Summery

Quellenverzeichnis

 

1      Grundlage

Grundlage für den Mythos das Nackthunde eine Qualzucht ist das Tierschutzgesetz - keine tiermedizinische oder oder wissenschaftliche Studie.

 Chris 1

1.1 Österreich Tierschutzgesetz § 5

  • 5. Verbot der Tierquälerei

(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

  1. Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:
    a) Atemnot,
    b) Bewegungsanomalien,
    c) Lahmheiten,
    d) Entzündungen der Haut,
    e) Haarlosigkeit,
    f) Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,
    g) Blindheit,
    h) Exophthalmus,
    i) Taubheit,
    j) Neurologische Symptome,
    k) Fehlbildungen des Gebisses,
    l) Missbildungen der Schädeldecke,
    m) Körperformen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit
    angenommen werden muss, dass natürliche Geburten
    nicht möglich sind;

1.2 Erläuterung für Österreich

Für Österreich ist wichtig, dass bei den Tieren Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst“ vorhanden sein müsste um als Qualzucht zu gelten und nicht ein in weiterer Folge ein angeführtes optisches Erkennungs -Merkmal wie Nacktheit.

Der zweite Punkt ist die „genetische Anomalien“. Wenn jede der drei anerkannten Rassen seit mehr mindestens 2500 Jahre so existieren kann dann noch von einer Anomalie gesprochen werden?

Als nächstes sollte man sein Augenmerk auf „klinische Symptome“ (Erkrankungen) legen und nicht auf Merkmale des optischen Erscheinungsbildes. Nacktheit ist doch keine Erkrankung! Es gibt Erkrankungen die Nacktheit auslösen können aber diese Richtung ist hier nicht relevant.

1.3 Deutschland Tierschutzgesetz §11b #m1

(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung

  1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder

  2. bei den Nachkommen
    a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
    b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem
        Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
    c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.

(2) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, soweit züchterische Erkenntnisse oder Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 zeigen werden.

1.4 Erläuterungen für Deutschland

Für Deutschland ist es wichtig zu verstehen das bei den Nackthunden keinerlei Maßnahmen gesetzt wirden um eine Veränderung zu bewirken. Die Mannigfaltigkeit bei diesen Rassen gibt es schon seit 4000 Jahren und nicht durch morderne Zucht.

Die meisten Fragen entstehen im 2-ten Unterpunkt – wo definiert wird das Leiden, Verhaltensstörungen, Kommunikationsprobleme oder Haltungsbedingte Leiden oder Schmerzen jedenfalls vermieden werden müssen.

Maritha 2

2      Begründung der Vertreter des Verbotes

Diese Vertreter sind auch nicht durchgehend von ihrer Auslegung überzeugt. Hierbei sei angeführt das beim Nacktmull, - - - - - - wo sie kein „Zucht und Halteverbot“ aufgrund der Nacktheit sehen.

Nebenthema ist, dass der Homosapiens ein Lebewesen ist das auch durch Nacktheit optisch erkannt werden kann und ebenfalls auf die gleichen Gene beruht.

2.1      Nacktheit wird durch ein „Defekt“-Gen verursacht.

Wer legt fest was ein Defekt ist, wenn dies tausende von Jahren bei diesen Rassen bereits so existiert. Kann man dann noch von einer Anomalie (Abweichung vom Normalzustand der entsprechenden Art) sprechen? In der wissenschaftlichen Dokumentation wird von einer Mutation gesprochen und niemals von einem Defekt.

Der Vergleich mit anderen Hunderassen der hier herbeigezogen wird, ist vergleichbar als würde man die typische schwarz-weis Zeichnung des Orkas bei Buckelwalen fordern oder beim Aasgeier das Gefieder des Schutzgeier als „Normal“ definieren würde.

Aufgrund der absichtlichen Fehlbezeichnung „Defekt“ erkennt man, dass hier keine unvoreingenommene Sichtweise vorliegt und keine wissenschaftliche Grundlage hat.

Der Begriff Haarlosigkeit wird hier allzu gerne extrem ausgedehnt, denn alle drei Rassen gibt es behaart und weniger behaart. Eine Ausprägung wo es kein Haar gibt ist bei diesen Rassen genetisch gar nicht möglich. Daher hat man gefinkelt den Begriff ausgedehnt „an kleinen Stellen ohne Fell“  #3. Wie groß muss dann der Teil sein ab dem es dadurch als Qualzucht ausgelegt wird?

Um nicht die Rasse zum Aussterben zu bringen, riet mir QUEN nur mehr behaarte zu züchten.

Dies klingt mir jedoch eher nach einem massiven Eingriff in die jeweilige Urrasse, weil diese von jeher alle Behaarungsarten beinhaltet hat. Zudem kann keiner die Folgen eines so massiven veränderten Eingriffs in die Rassen und der dadurch ausgelösten Folgen abschätzen. Damit wäre auch meiner Auffassung nach der $11b Abs 1 als absichtliche Manipulation der Rasse anzusehen.

Aber um nicht auf der rechtlichen Sicht zu verweilen, sehen wir uns das entsprechende GEN genauer an.

2.1.1      Ur-Rassen:

Die Detektion der Haarlosigkeit ist im FOXI3-Gen beinhaltet. Dieses GEN gibt es seit mehr als 20 Millionen Jahren und ist Basis für die Entwicklung vieler Säugetiere unter anderem auch des Menschen. (#M4).

Hier ist die Mutation am H-Allel erkennbar und nicht auf das FOXI3-GEN selbst, denn dieses tragen noch immer unzählige Säugetiere in sich. Beim H-Allel werden Kopien angelegt, der Unterschied ist ob diese Kopien funktionsfähig sind oder nicht. – Eine funktionsfähige Kopie bedeutet das die Nacktheit ausgebildet wird. # generatio.

Eine weitere weitverbreitete Fehlinterpretation ist das die Verpaarung von zwei Nackten Hunden zur Absorbation der Embryos führt. Korrekt ist das die Anzahl der funktionsfähigen Kopien des H-Allels ausschlaggebend ist. Wenn zwei funktionsfähige Kopien (homozygot) vorhanden sind werden diese Zellen absorbiert.

Sollten ethische Bedenken bezüglich der Absorption der Föten bestehen, ist dies durch die Verpaarung von behaarten mit nackten Individuen lösbar. Die Verpaarung von einem reinerbigen Wildtyp und einem FOXI3-Genträger kann nicht zu einem reinerbigen FOXI3-Gen Fötus führen #4.

Nebenbei erwähnen möchte ich das auch der Homosapiens ebenfalls Träger dieses FOXI3-GEN ist. Ebenso im H-Allel die gleiche Kopienthematik hat, erkennbar beim Menschen bei Glatzen und hohen Stirnratsecken. (Forschung in der Wissenschaft).

Es gibt zudem auch unterschiedliche Ausprägungen der Haarlosigkeit bei den Urrassen, von fast keine Haare bis hin zu stark behaart mit kleinen nackten stellen – auch hier wird zum besseren Verständnis immer wieder auf die Parallele zum Menschen verwiesen https://nationalpurebreddogday.com/the-hairy-hairless/

Klar formuliert: Das FOXI3-Gen dient zur Identifikation der Ausprägung und ist weder defekt noch anormal. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Mutation des GEN, die auch als Basis der Entwicklung aller Lebensformen angesehen wird. Zudem ist das GEN Millionen Jahre alt und die Mutation nachweislich seit über 4000 Jahre vorhanden. Wenn man dies in Betracht zieht kann man bei den Nackthunden eher als lebende Fossilien sprechen als von defekten Lebewesen.

2.1.2      American Hairless Terrier

Bei dieser Rasse ist das SGK3-GEN für die Nacktheit verantwortlich und wird daher nur bei der Verpaarung von zwei Trägern vererbt (homozygot rezessiv). Nähere Infos unter The Royal Society. Grundsätzlich ist bei dieser Rasse anzumerken das zurzeit diese nur im AKC anerkannt wurde, genauso wie der Rat Terrier wo diese nackte Variante entdeckt wurde.

Da es sich hier um eine neu entdeckte Rasse handelt, fehlt es an langjährigen Forschungen und Erfahrungen. Als Startposition für Interessierte Personen würde ich den AKC empfehlen.

Doch die grundlegende Frage ist ja nicht ob GEN-A oder GEN-B die Nacktheit ausbilden, sondern ob durch Nacktheit bei diesen von Natur aus entstandenen Rassen sich dadurch Leiden, Schmerzen oder Qualen die Folge sind.

2.2      Zahnlosigkeit:

Der rechtliche Begriff Zahnlosigkeit muss von Juristen geklärt werden. Als Privatperson verstehe ich den Begriff ohne jegliche Zähne oder das weniger als beispw. 25% der Zähne wo auch immer die Grenze für ein funktionsfähiges Gebiss gegeben ist.

2.2.1      Ur-Rassen

Bei den drei anerkannten Rassen ist auch hier das FOXI3-GEN zu betrachten. Je ausgeprägter die Nacktheit ist desto wahrscheinlicher ist ein Zahnproblem.

Dieses Problematik beginnt bei den hinteren Zähnen (Molaren) und Premolaren. Jedoch in seltensten Fällen auch zu Problemen der Reiszähne oder Schneidezähne, wobei aber hier in den seltesten Fällen (mir sind keine bekannt) eine Funktionsbeeinträchtigung entsteht.

Beispielsweise steht auch im Standard (FCI-CCD) das die Zähne in gerader Linie sein müssen, was bedeutet das nicht immer alle 6 Incisors vorhanden sein müssen aber eine klare Linie dies bedeutet für mich mindestens 3 Punkte.

Ich besitze persönlich zwei sogenannte True Hairless – Chinese Crested Dog wobei bei einem 4 und beim anderen 8 Zähne fehlen (von 42 Zähnen). Bei meinen Peruaner fehlen 15 von 42 Zähnen. Ob dies Zahnlosigkeit bedeuten kann?

Nebenpunkt: Hier ist auch ein Unterschied zu bemerken wie sich die Zuchtziele in den letzten Jahrzehnten positiv bei den Chinesen auswirken - Population des Chinesen wesentlich größer als die des Peruaners oder des Xolos wodurch sich die Bemühungen die Zahnanzahl zu verbessern erkennbar ist.

Ob dies ein Grund für „Zucht und Halteverbot“/“Zwangskastration“ sein kann, wenn diese Hunde in freier Natur tausende Jahre mit weniger Zähnen überlebt haben (#4), ist für mich zu hinterfragen.

Meiner Meinung nach müsste hier eine ausführliche wissenschaftliche Studie über die Zahnqualität od. Quantität und der dadurch entstehenden Beeinträchtigung durchgeführt werden. Man könnte aber durch die Definition der Anzahl der Behaarten Varianten in einem Pedigree (4 Generationen) die Qualität und Quantität steigern.

2.2.2      American Hairless Terrier

Im Standard vom AKC ist keine Problematik erwähnt.

Chris 3

2.3      Temperaturregulation

Zugegeben wir verwöhnen unsere Tiere sehr gerne. Es gibt daher viele die diese Hunde bekleiden.

2.3.1      Kälte

Auch hier ist anzumerken der Peruanische Nackthund überlebte seine Verfolgungszeiten in den Hochanden von Peru also in der Umgebung von drei 6000er Bergen (Temperaturen in La Paz) also an und über den Schneegrenzen ohne jegliche menschliche Hilfe. Ebenso der Schopfhund im Hinterland Chinas in strengen Wintern (Temperaturen in Lhasa).

2.3.2      Hitze und/oder Sonneneinstrahlung.

2.3.2.1     Ur-Rassen

Höhensonne in den Bergen habe diese Hunde ohne Probleme überlebt. Die mexikanischen Meteorologische Gegebenheiten haben intensive Sonnenbestrahlung haben sich nicht auf das Überleben des Xolos ausgewirkt.

Tatsache ist das diese drei Rassen einen extrem hohen Melaninanteil (Grundprizip) #X in der Haut. Dies führt dazu das sie bei den geringsten Sonnenstrahlen sehr sehr dunkel werden.

Manche behaupten dennoch von Sonnenbränden und dadurch ausgelösten Hautkrebs bei diesen Rassen zu kennen. Dies kann ich nicht generell beurteilen aber ich kenne die Population in Österreich in den letzten 6 Jahren, ist mir hier kein einziger Fall von Hautkrebs bekannt.

Die Gefahr für Hautkrebs ist bei pigmentierter Haut nicht höher als bei anderen Rassen. Unpigmentierte Haut (weiß/rosa, weil pigmentlos) kann hingegen zu Problemen führen. Viele Züchter erstreben deswegen ein gutes, dichtes Pigment bei ihren Hunden an. Im Rassestandard des Xolo wird festgehalten, dass nicht mehr als kleine, weiße Abzeichen an Brust und Pfoten erlaubt sind (9). Beim Perro Sin Pelo Del Peru darf sich der Weissanteil am Körper nicht mehr als 20% ausbreiten, ansonsten führt es zur Disqualifikation (10). Ähnliche Vorschriften können meiner Meinung nach bei der Zucht des Chinese Crested Dogs und des American Hairless Terriers eine derartiges Reglement eingeführt werden.

Ich habe selbst eine rosa spotted Hündin und es reicht völlig diese im Sommer ein leichtes Leibchen drüberzuziehen damit kein Sonnenbrand entsteht.

Hier ist auch der Vergleich zum Homosapiens zutreffend, wenn es um Menschen von sehr hellen Hauttyp geht. Es gibt aber auch Menschen mit dunklem oder sogar schwarzen Hauttyp. Würde man hier auf die Idee eines generellen „Zucht und Halteverbot“ für alle kommen.

Wenn man von der Hitze alleine spricht ob dies ein nackter Hund oder ein Hund mit Fell besser verträgt sollte auf der Hand liegen.
Ich persönlich keinen keinen Nackthund egal welcher Rasse der in Österreich in den letzten 5 Jahren einen Hitzekollaps hatte, hingegen Hunde mit Fell kenne ich einige die massive Probleme damit haben.

2.3.2.2     American Hairless Terrier

Hier habe ich keine persönliche Erfahrung, jedoch sind diese Hunde eher von dunkler Hautfarbe. Es gibt aus selten einen stärkeren Weißanteil.

2.4      Hautprobleme

2.4.1      Akne

QUEN spricht von Komedonenbildung/Akne.

Zugegeben bei Nackthunden kann es im Jugendalter zu stärkeren Ausprägungen von Akne kommen. Dies ist jedoch nur vorübergehend und im erwachsenen Alter ist diese Thematik kaum vorhanden.

Hierbei wieder der Vergleich zum Homosapiens und das Überleben dieser Rassen für weitere Schlussfolgerungen zu beachten.

Eine wissenschaftliche Studie könnte hier Aufschluss geben ob dies eine Ausrottung von Ur-Rassen rechtfertigt.

2.4.2      Verletzungsgefahr

Dies ist eine reine Milchmädchenrechnung, denn durch die tausenden Jahre an Entwicklung (oder Schöpfung) haben die drei anerkannten Rassen eine festere Haut entwickelt. Dies bestätigt voller Verwunderung mein Tierarzt bei jeder Impfung.

Bei der Haltung durch den Menschen ist hier das fehlende Fell bei Verletzungen eher von Vorteil. Jederzeit wird jede kleine Verletzung sichtbar und kann behandelt werden. Wohingegen bei behaarten Tieren Verletzungen oft nicht bemerkt wird und erst durch Eiterungen und Geschwüre bemerkt werden.

Die Wundheilung von nackter Haut ist erheblich schneller und unkomplizierter als bei störender Behaarung, dies ist ebenfalls ein evolutionärer Vorteil.

2.4.3      Irritation der Haut

Da es in den Zuchtstandards nur haarlos oder behaart gibt, werden hier einige Hunde für die Ausstellungen rasiert. Ich kenne keinen Aussteller aus Österreich der seinen Hund epilieren würde.

Diese Thematik ist für mich eher eine Frage ob man in den Standards Behaarungsstufen erlaubt werden oder für die Richter dieser Rassen klarstellt das ein unrasierter Hund genauso schön ist wie ein rasierter Hund.

Aufgrund dieser Angelegenheit ein „Zucht und Halteverbot“ zu fordern und das Aussterben zu verantworten ist für mich nicht nachvollziehbar.

2.4.4      Ektoparasiten

Diesen Punkt lassen die Befürworter des „Zucht und Haltverbot“ bewusst aus. Denn durch das fehlende Fell ist der Befall von Ektoparasiten kaum möglich und auch der dadurch folgende Erkrankungen.

2.5 Ektodermale Dysplasie (ED) oder CED

Dies ist meiner Meinung nach die beste Begründung. Eine beim Menschen identifizierte Erkrankung wird auf den Hund umgelegt.

Hier wird bestritten das die Haarlosigkeit durch die Anomalie des FOXI3-Gen entsteht, was wiederum teilweise Zahnprobleme nach sich ziehen könnte, sondern durch eine vererbte Erkrankung.

Diese verdrehte Interpretation hat keine Grundlage jede wissenschaftliche/tierärztliche Dokumentatien spricht von (CED) also von caniner ektodermaler Dysplasie CED (wörtlich: Eckzähne erblich bedingte Fehlbildung) - was so keinen Zusammenhang mit Haarlosigkeit hätte. Wissenschaftlich oder Genetisch wird CED als ein vererbtes Merkmal (animallabs #xx oder generatio #xx) definiert nicht als Erkrankung.

Die Auswirkungen dieser angeblichen Erkankungen sind so wichtig das LOBOKLIN - das Labor für Tierärzte in Österreich - nicht einmal diesen Test anbietet.

Chris 2

3      Summary

Wenn man nun die natürliche Entstehung und das Überleben von tausenden Jahren in freier Natur ohne jegliche menschliche Hilfeleistung in Betracht zieht kann man nur von Natürlichkeit der drei anerkannten Rassen sprechen.

Wenn man diese nun als Qualzucht definieren möchte und ein „Zucht und Halteverbot“/“Zwangskastration“ ausspricht und dadurch diese Rassen ausrotteten will, müssen für mich diese Personen weißer sein als die Natur tausende Jahre bewiesen hat.

Natürlich gibt es bei der Haltung und auch für die Zucht wichtige Punkte die beobachtet werden müssen. Diese sollten auch regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Es hat in Österreich das Projekt „Konterqual“ (von 2012 bis 2017) gegeben wo alle Rassen von Kynologischen Experten durchgearbeitet worden sind und hier Maßnahmen zur Vermeidung von Qualen definiert. Meiner Meinung nach sollte ein derartiges Projekt wiederholt durchgeführt werden, oder ein einem Zyklus beispw. 50% aller Rassen in jeder Legistraturperiode durchgearbeitet werden um Adaptierungen vorzunehmen.

Prüfen Sie selbst die Literaturquellen und bilden Sie sich selbst Ihre Meinung,

Falls Sie Interesse haben an einem dieser Rassen haben, kann ich den Kontakt zu den betreuenden Verbänden und Züchtern herstellen. Nur diese verpflichten sich die geltenden Vorgaben und Standards einzuhalten, dies sollte das mindeste sein das einem Lebewesen zusteht.

4 Quellenangaben

 

1

 

M1. Bundesamt für Justiz, Tierschutzgesetz §11b, zuletzt geändert am 01.01.2022 https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11b.html

https://eprints.whiterose.ac.uk/135572/?fbclid=IwAR0e-aDHKKgdieCnyEpeaZ-SgkcBDHszxBwMUrYIx9Qih7FGzaSJqLJUAsw

https://www.nature.com/articles/s41598-017-05764-5?fbclid=IwAR3R5j0-m3fp-_8CbK1ew_Lw4Z1AZvocUTcJ0aWcqZLClFaCRe4TZllFFTM

https://qualzucht-datenbank.eu/2021/08/21/merkblatt-hund-haarkleid/

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